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INTERVIEW „IN DIESEM VEREIN STECKT VIEL HERZBLUT.“ Nicht nur Fundraising im großen und kleinen Stil, auch das Abwickeln der Verlassenschaften und alles rund ums Thema steuerliche Absetzbarkeit gehören zum Alltag der Vereinsarbeit, weiß Dr. Erich Ehn, Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied. Sie sind seit mehr als zehn Jahren im Vereinsvorstand und waren eine Zeit lang auch Obmann. Was zeichnet den Verein aus Ihrer Sicht aus? Der Vereinszweck für unseren Stephansdom, die Effizienz, mit der dieser verfolgt wird, und die Vernetzung über weltanschauliche und geographische Grenzen. Im Vorstand sind theologische, politische, technische, wirtschaftliche und rechtliche Expertisen abgebildet. Es ist selbstverständlich, dass diese kollegial dem Verein zur Verfügung gestellt werden. In der Zeit meiner interimistischen Obmannschaft konnte ich hautnah erleben, wie viel Mühe meine Vorgänger und der nunmehrige Obmann, Dr. Günter Geyer, in die Vereinsarbeit investieren mussten und müssen. Ohne das professionelle Sekretariat Im ehrenamtlichen Vorstandsjob des Vereins steckt viel Herzblut und Engagement – das konnte ich während meiner interimistischen Obmannschaft hautnah erleben! des Vereins wäre das für einen ehrenamtlich arbeitenden Vorstand kaum möglich. Können Spenden, die dem Verein zugutekommen, steuerlich abgesetzt werden? Was bedeutet Spendenabsetzbarkeit eigentlich? Seit einigen Jahren besteht erfreulicherweise die Möglichkeit, dass Spenden zugunsten des Doms und anderer Kulturgüter steuerlich geltend gemacht werden – sie mindern also bis zu einem festgelegten Grad die Bemessungsgrundlage der eigenen Einkommensteuer. Immer mehr Spender:innen nutzen die Möglichkeit, in ihrer Verlassenschaft den Verein „Unser Stephansdom“ zu begünstigen. Was gilt es dabei zu beachten? Vor allem die formale Gültigkeit des Testaments in seinen verschiedenen Formen (eigenhändig, fremdhändig etc.) ist wichtig und wird genau von den Gerichten geprüft. Bitte lassen Sie sich fachkundig von einem:einer Notari:in oder Rechtsanwält:in beraten! ■ Rechtsanwalt Dr. Erich Ehn DR. ERICH EHN Rechtsanwalt der Erzdiözese Wien Schriftführer des Vereins Leiter des Amtes für Rechts- und Liegenschaftsangelegenheiten der Erzdiözese Wien Studium an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, Promotion 1981, Univ.-Ass. am Institut für österreichische und deutsche Rechtsgeschichte, dann Ausbildung zum Rechtsanwalt. Seit 1987 selbstständiger Rechtsanwalt in Wien. 22
INTERVIEW Nordgiebel im Detail Unt, as rem volestint ut labo. Magnia a si blabo. Nam, etum eosant hitas simenih 23
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