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cover / WISSENSWERTES WASSER-ARTEN Wasser kann viele Namen tragen. Wer soll da noch den Überblick haben? Ein kleines Begriffslexikon. TEXTE MARLIES GRUBER, PETER MOSER QUELLWASSER Quellwasser braucht keine amtliche Anerkennung. Es unterliegt den gleichen hygienischen Anforderungen wie natürliches Mineralwasser. Hinsichtlich der chemischen Zusammensetzung muss es jedoch Trinkwasser entsprechen. Eine Behandlung ist ebenso wie beim natürlichen Mineralwasser unzulässig. MINERALWASSER Natürliches Mineralwasser stammt ursprünglich aus einer unterirdischen, geschützten Quelle. Diese muss sowohl rein als auch mikrobiologisch und chemisch einwandfrei sein. Mineralwasser muss entweder direkt am Quellort oder in unmittelbarer Nähe in Flaschen abgefüllt werden. Es dürfen weder weitere Stoffe zugesetzt werden, noch darf es zusätzlich behandelt werden. Liegt der natürliche Gehalt an Kohlensäure über 250 mg/l, bezeichnet man das Wasser als Säuerling. TRINKWASSER Trinkwasser kann aus Grund-, Oberflächen-, Niederschlags- oder Meerwasser stammen. Es kann entweder unbehandelt oder nach Aufbereitung getrunken werden, muss jedoch den hygienischen und mikrobiologischen Mindestanforderungen entsprechen. Diese sowie die Grenzwerte hinsichtlich unerwünschter Stoffe wie Blei, Nitrit und Sulfit sind in der Trinkwasserverordnung festgelegt. Trinkwasser soll eine Mindestmenge an Mineralstoffen enthalten, darf aber keine gesundheitsschädlichen Mikroorganismen aufweisen. FLAVOURED & NEAR WATER Mineralwässer, denen natürliche Aromastoffe, Fruchtsaftanteile oder Extrakte zugesetzt werden. Lebensmittelrechtlich zählen diese Produkte zu den Limonaden, da natürliches Mineralwasser keine Zusätze außer Kohlensäure enthalten darf. GRANDERWASSER & CO. Wissenschaftlich ist weder belegt, dass Wasser Informationen speichern kann und »ein Gedächtnis« hat noch dass es Schwingungen aufnehmen und abgeben kann. Ebenso wenige Belege gibt es für einen etwaigen gesundheitlichen Nutzen von mit Sauerstoff angereichertem Wasser. Beim Granderwasser handelt es sich um »aktiviertes« Wasser. Es gibt keine wissenschaftlichen Untersuchungen, die die vermeintlich positive Wirkung des Granderwassers bescheinigen. Einem Entscheid des Oberlandesgerichts Wien aus 2006 zufolge darf es sogar als »esoterischer Unfug« bezeichnet werden. TAFELWASSER Tafelwasser kann aus Leitungswasser oder natürlichem Mineralwasser hergestellt werden, es muss aber den Trinkwasser-Richtlinien entsprechen. Es kann eine oder mehrere der folgenden Zutaten enthalten: Sole, Salze bzw. Salzlösungen, Kohlensäure. Der Gehalt an gelösten festen Stoffen darf 2 g/l nicht überschreiten. Bei einem Kohlensäuregehalt über 4 g/l kann Tafelwasser auch als Sodawasser bezeichnet werden. HEILWASSER Als Heilwasser darf nur natürliches Wasser bezeichnet werden, das nachweislich therapeutischen Nutzen besitzt, etwa bei Darmbeschwerden oder Reizmagen. Es muss direkt an der Quelle abgefüllt werden. In Deutschland und in Österreich gelten Heilwässer als Arzneimittel. Foto: Shutterstock 82 falstaff mär–apr 2017
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